Betriebsvereinbarung zur Qualifikation und Fortbildung neuer MitarbeiterInnen
zwischen
der Geschäftsführung der KBF
und
dem Gemeinschaftsbetriebsrat der KBF
1. Präambel
Die Betriebsvereinbarung hat das Ziel, neue MitarbeiterInnen aller Arbeitsbereiche in die Konzeption der KBF einzuführen und des Weiteren die Qualifizierung und Fortbildung der MitarbeiterInnen in ihren fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen zu fördern.
2. Geltungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung regelt das Fortbildungsverfahren für neue MitarbeiterInnen.
Als neue MitarbeiterInnen gelten diejenigen, die seit dem 01.01.2015 bei der KBF gGmbH und der KBF BTG gGmbH eingestellt wurden,
jeweils für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Die Fortbildungsmaßnahmen betreffen diejenigen MitarbeitInnen, die mit einem Stellenanteil von mehr als 30% beschäftigt sind. Für MitarbeitInnen mit einem geringeren Stellenanteil ist die Teilnahme nicht verpflichtend.
Sie ist mit der Einrichtungsleitungsleitung im Einzelnen zu vereinbaren.
Für MitarbeiterInnen mit einer Befristung von 10 Monaten und weniger ist die Teilnahme nicht verpflichtend. Sie ist mit der Einrichtungsleitungsleitung im Einzelnen zu vereinbaren.
Alle MitarbeiterInnen, die länger bei der KBF gGmbH und der KBF BTG gGmbH beschäftigt sind, können an diesen Seminaren im Rahmen der üblichen Fortbildungsregelungen
freiwillig teilnehmen, solange Plätze zur Verfügung stehen.
3. Fortbildung neuer MitarbeiterInnen
a) Für MitarbeiterInnen in pflegerischen, pädagogischen und therapeutischen Arbeitsbereichen stehen verpflichtend 9 ( 3 pro Beschäftigungsjahr )
Ein-Tages-Seminare zur freien Auswahl. Für MitarbeiterInnen in den anderen Arbeitsbereichen stehen verpflichtend 6 (2 pro Beschäftigungsjahr)
Ein-Tages-Seminare zur freien Auswahl.
Bei Absage eines Seminares ist eine Übertragung der Fortbildungstage vom 1. Jahr in das 2. Jahr oder vom 2. in das 3. Jahr nicht möglich.
Das Seminarprogramm erscheint jährlich in einem gesonderten Heft der HfB – Fortbildungsreihe „Erziehung & Therapie”.
Der Entwurf ist dem Betriebsrat vor dem Druck vorzulegen. Das Vorschlagsrecht des Betriebsrates besteht auch bei den Themen der Seminare.
b) Es werden im Jahr 30 bis 40 Seminare angeboten, je nach Anzahl der Einstellungen. Die Seminare finden unter der Woche von Montag bis Freitag statt.
c) Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenlos. Die Unkosten des Seminars incl. Fahrtkosten werden auch nicht von den allen MitarbeiterInnen zu Verfügung stehenden 204,50 € abgezogen.
Die Fortbildungen werden mit der tatsächlichen Fortbildungszeit zuzüglich der Fahrzeit vom Dienstort angerechnet, maximal aber mit 7,8 Stunden. Die Fahrtkosten werden auf Antrag ersetzt.
Die Fortbildungen bei den ErzieherInnen im TV-L werden mit der tatsächlichen Fortbildungszeit zuzüglich der Fahrzeit vom Dienstort angerechnet. Maximal jedoch mit 6 Stunden aufgrund der Vorbereitungszeit.
d) Auf Antrag können im Einzelfall bei der Geschäftsführung externe Fortbildungen auf die Pflichtfortbildungen für Neue MitarbeiterInnen angerechnet werden.
Werden neue Einrichtungen eröffnet oder übernommen, legen Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam fest, ob dem Team Einführungstage zur Verfügung gestellt werden.
e) Für weitere Fortbildungen (einschließlich betrieblich notwendiger Fortbildungen) gelten die üblichen Regeln.
4. ReferentInnen
Die ReferentInnen werden überwiegend aus den eigenen Reihen gestellt. Bei Bedarf werden auch externe MitarbeiterInnen angeworben.
Das Entgelt pro ReferenIn beträgt 250,00 €+Reisekosten,
2 ReferentInnen erhalten je 175,00 € + Reisekosten.
Schlussbestimmung
Die Betriebsvereinbarung tritt am 01.12.2018 in Kraft und ersetzt die Betriebsvereinbarung vom 08.08.2014.
Sie kann jährlich zum Jahresende mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung wirkt diese Vereinbarung fort.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung ungültig sein, werden dadurch die übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils ungültigen Punkte zu verhandeln.
Mössingen, den 07.03.2019